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Digitaler Tachograph (DTCO)

Spätestens mit der EU-Verordnung VO (EG) Nr. 561/2006 hat im Jahr 2006 das Zeitalter der Bits und Bytes auch Einzug im Führerhaus von LKWs erhalten. Pflicht ist der Digitale Tachograph (DTCO) für alle Nutzfahrzeuge größer 3,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht und zeichnet Fahrzeiten, Geschwindigkeiten und Ruhezeiten auf. Gespeichert werden diese Daten im Massenspeicher des Gerätes sowie auf der Fahrerkarte jedes Fahrers.

Die Einführung des Digitalen EG-Kontrollgerätes hat auch zur Folge, dass Unternehmer die Massenspeicherdaten Ihrer Fahrzeuge sowie die Fahrerkarten der Mitarbeiter regelmäßig auslesen und gesetzeskonform archivieren müssen.

Selbstverständlich finden Sie bei uns die passenden Downloadwerkzeuge sowie Archivierungslösungen. Sollten Sie weitere Informationen zu den gesetzlichen Bestimmungen oder Hilfe bei der Auswahl des richtigen Produkte benötigen, können Sie uns gerne über unser Kontaktformuler oder telefonisch kontaktieren - wir helfen Ihnen gerne weiter.